Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für die Fahrzeugvermietung

1. Vertragsgegenstand und Mietdauer

Der Vermieter stellt dem Mieter ein Fahrzeug zur zeitlich begrenzten Nutzung zur Verfügung. Die genaue Mietdauer sowie die damit verbundenen Bedingungen werden im Mietvertrag festgelegt. Verlängerungen der Mietdauer bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Eine eigenmächtige Verlängerung ist nicht gestattet.

2. Nutzung des Fahrzeugs

Das Fahrzeug darf ausschließlich für den Transport von Personen verwendet werden. Jede andere Nutzung, insbesondere für gewerbliche Zwecke, den Transport von Gefahrgütern oder eine Untervermietung, ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Vermieters erlaubt. Es ist untersagt, das Fahrzeug durch Dritte nutzen zu lassen, die nicht im Mietvertrag genannt sind.

3. Fahrzeuge mit GPS

Alle Fahrzeuge des Vermieters sind mit GPS-Systemen ausgestattet, die zur Standortbestimmung und Sicherung des Fahrzeugs dienen. Der Mieter erklärt sich mit der Nutzung und Überwachung durch diese Systeme einverstanden. Die Daten werden ausschließlich zum Schutz des Fahrzeugs und zur Vertragsdurchsetzung verwendet.

4. Pflichten des Mieters

  • Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug pfleglich zu behandeln und alle Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) strikt einzuhalten. Das Fahrzeug darf nur im verkehrssicheren Zustand betrieben werden.
  • Vor der Übergabe erhält der Mieter eine umfassende Einweisung in die Sicherung von Personen im Rollstuhl, einschließlich der Fixierung des Rollstuhls und der Anschnallpflicht. Der Mieter muss diese Einweisung schriftlich bestätigen und übernimmt die volle Haftung für eine unsachgemäße Sicherung.

5. Schäden am Fahrzeug

  • Der Mieter haftet mit einer Selbstbeteiligung von 3.000 Euro für jegliche Schäden am Fahrzeug, einschließlich Schäden an Karosserie, Reifen, Glas, und Innenraum.
  • Für Schäden, die durch falsches Betanken entstehen, haftet der Mieter ebenfalls in voller Höhe der Selbstbeteiligung.
  • Entstehen Schäden durch unsachgemäße Kleinreparaturen oder die Verwendung falscher Betriebsstoffe, haftet der Mieter vollumfänglich, es sei denn, er hat zuvor die schriftliche Genehmigung des Vermieters eingeholt.

6. Pflege und Reinigung

Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug in einem ordnungsgemäß gereinigten Zustand zurückzugeben. Wird das Fahrzeug in einem stark verschmutzten Zustand zurückgegeben, fallen zusätzliche Reinigungskosten an, deren Höhe dem Mieter vorab mitgeteilt wird.

7. Kleinreparaturen und Nachfüllen von Betriebsstoffen

  • Reparaturen, auch kleinere, sowie das Nachfüllen von Ölen, Kühl- oder Scheibenwaschflüssigkeit dürfen nur nach Rücksprache mit dem Vermieter durchgeführt werden. Es ist erforderlich, die genauen Spezifikationen der Stoffe beim Vermieter zu erfragen.
  • Schäden, die durch unsachgemäße Reparaturen oder die Verwendung falscher Stoffe entstehen, trägt der Mieter in voller Höhe.

8. Unfälle und Verkehrsvorschriften

  • Der Mieter ist verpflichtet, jeden Unfall oder Schaden unverzüglich dem Vermieter zu melden und die Polizei hinzuzuziehen. Eine unterlassene Unfallmeldung führt zu einer Haftung des Mieters für alle daraus entstehenden Kosten.
  • Verkehrsverstöße und Ordnungswidrigkeiten, die während der Mietdauer begangen werden, gehen vollständig zu Lasten des Mieters. Bußgelder oder sonstige Strafen werden dem Mieter weiterberechnet.

9. Kilometerbegrenzung

Die im Mietvertrag festgelegte Anzahl an Inklusivkilometern darf nicht überschritten werden. Überschreitungen werden mit 0,35 Euro pro Kilometer berechnet. Der aktuelle Kilometerstand wird bei Übergabe und Rückgabe dokumentiert.

10. Haftungsbeschränkung des Vermieters

Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die dem Mieter durch den Ausfall des Fahrzeugs entstehen, es sei denn, diese beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Ersatzfahrzeuge werden nur nach Verfügbarkeit gestellt.

11. Rückgabe des Fahrzeugs

Das Fahrzeug ist zum vereinbarten Zeitpunkt und Ort zurückzugeben. Verspätete Rückgaben können mit zusätzlichen Mietkosten belegt werden. Schäden oder Unregelmäßigkeiten müssen bei der Rückgabe sofort angezeigt werden.

12. Vertragsstrafe bei Verstoß

Verstöße gegen die AGB, insbesondere unsachgemäße Nutzung, führen zur Kündigung des Mietvertrags und können eine Vertragsstrafe nach sich ziehen. Die Höhe dieser Strafe wird vom Vermieter je nach Schwere des Verstoßes festgelegt.

13. Besondere Bedingungen für Rollstuhltransporte

  • Das Fahrzeug ist speziell für den Transport von Personen im Rollstuhl ausgestattet. Der Mieter erhält eine detaillierte Einweisung zur ordnungsgemäßen Sicherung des Rollstuhls und der angeschnallten Person.
  • Diese Einweisung muss vom Mieter schriftlich bestätigt werden. Für Schäden oder Verletzungen, die durch unsachgemäße Sicherung entstehen, haftet der Mieter vollumfänglich.

14. Versicherung des Fahrzeugs

  • Das Fahrzeug ist haftpflichtversichert. Es besteht kein Vollkaskoschutz.
  • Der Mieter haftet in voller Höhe der Selbstbeteiligung für alle durch ihn verursachten Schäden am Fahrzeug.

15. Sonstige Bestimmungen

  • Änderungen oder Ergänzungen des Mietvertrags bedürfen der Schriftform und sind ohne diese nicht gültig.
  • Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen weiterhin gültig. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen möglichst nahekommen