für die Fahrzeugvermietung
Der Vermieter stellt dem Mieter ein Fahrzeug zur zeitlich begrenzten Nutzung zur Verfügung. Die genaue Mietdauer sowie die damit verbundenen Bedingungen werden im Mietvertrag festgelegt. Verlängerungen der Mietdauer bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Eine eigenmächtige Verlängerung ist nicht gestattet.
Das Fahrzeug darf ausschließlich für den Transport von Personen verwendet werden. Jede andere Nutzung, insbesondere für gewerbliche Zwecke, den Transport von Gefahrgütern oder eine Untervermietung, ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Vermieters erlaubt. Es ist untersagt, das Fahrzeug durch Dritte nutzen zu lassen, die nicht im Mietvertrag genannt sind.
Alle Fahrzeuge des Vermieters sind mit GPS-Systemen ausgestattet, die zur Standortbestimmung und Sicherung des Fahrzeugs dienen. Der Mieter erklärt sich mit der Nutzung und Überwachung durch diese Systeme einverstanden. Die Daten werden ausschließlich zum Schutz des Fahrzeugs und zur Vertragsdurchsetzung verwendet.
Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug in einem ordnungsgemäß gereinigten Zustand zurückzugeben. Wird das Fahrzeug in einem stark verschmutzten Zustand zurückgegeben, fallen zusätzliche Reinigungskosten an, deren Höhe dem Mieter vorab mitgeteilt wird.
Die im Mietvertrag festgelegte Anzahl an Inklusivkilometern darf nicht überschritten werden. Überschreitungen werden mit 0,35 Euro pro Kilometer berechnet. Der aktuelle Kilometerstand wird bei Übergabe und Rückgabe dokumentiert.
Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die dem Mieter durch den Ausfall des Fahrzeugs entstehen, es sei denn, diese beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Ersatzfahrzeuge werden nur nach Verfügbarkeit gestellt.
Das Fahrzeug ist zum vereinbarten Zeitpunkt und Ort zurückzugeben. Verspätete Rückgaben können mit zusätzlichen Mietkosten belegt werden. Schäden oder Unregelmäßigkeiten müssen bei der Rückgabe sofort angezeigt werden.
Verstöße gegen die AGB, insbesondere unsachgemäße Nutzung, führen zur Kündigung des Mietvertrags und können eine Vertragsstrafe nach sich ziehen. Die Höhe dieser Strafe wird vom Vermieter je nach Schwere des Verstoßes festgelegt.